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Rentner

Der Ruhestand in Dänemark – kürzere Winter als Schweden, freundliche
Menschen, ein funktionierendes Gesundheitssystem und dieses besondere
Lebensgefühl, das die Dänen Hygge nennen. Aber bevor du die Umzugskisten
packst, gibt es einige Dinge, die du als Rentner besonders beachten
musst.


Deine deutsche Rente in
Dänemark

Wird die Rente weitergezahlt?

Ja, vollständig. Die Deutsche Rentenversicherung überweist deine
Rente auf dein Konto – egal ob du in Deutschland oder in Dänemark
wohnst. Kein Abzug wegen Auslandsaufenthalt.

Überweisung: Standardmäßig auf dein deutsches Konto
in Euro. Du kannst aber auch die Überweisung auf ein dänisches Konto in
DKK beantragen – dann fallen allerdings Wechselkursgebühren an. Besser:
Deutsches Konto behalten und per Wise umtauschen.

Besteuerung: Das DBA regelt
alles

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und
Dänemark legt fest, welches Land welche Rente besteuern darf:

Rentenart Besteuerung in
Deutsche gesetzliche Rente (DRV) Deutschland
Deutsche Beamtenpension Deutschland
Deutsche betriebliche Altersvorsorge (bAV) Dänemark
Deutsche Riester-/Rürup-Rente Dänemark
Deutsche Lebensversicherung (Kapitalabfindung) Dänemark

Praktische Konsequenz: Du gibst in Deutschland eine
beschränkte Steuererklärung ab (für die gesetzliche Rente) und in
Dänemark eine dänische Steuererklärung (für alle Einkünfte, mit
Anrechnung der deutschen Steuer).

Steuerlast: Was bleibt übrig?

Deutsche gesetzliche Rente: – In Deutschland
besteuert mit dem Besteuerungsanteil (2026: 86 % steuerpflichtig) – Als
beschränkt Steuerpflichtiger: Kein Grundfreibetrag! (Es sei denn, du
beantragst die Behandlung als “unbeschränkt steuerpflichtig” nach § 1
Abs. 3 EStG – prüfenswert)

In Dänemark: – Die Rente wird ebenfalls in der
dänischen Steuererklärung angegeben – Aber: Die deutsche Steuer wird
angerechnet (Progressionsvorbehalt) – Effektiv zahlst du nicht doppelt,
aber die Gesamtbelastung kann höher sein als in Deutschland allein


Krankenversicherung im Alter

Wenn du GKV-versichert warst

Als Rentner mit deutscher gesetzlicher Rente hast du grundsätzlich
zwei Optionen:

Option 1: In das dänische System wechseln – Nach
Anmeldung in DK und CPR-Nummer bist du automatisch im steuerfinanzierten
System – Kein monatlicher Beitrag – Sundhedskort, Hausarzt, volle
Leistung – Die deutsche KVdR (Krankenversicherung der Rentner) endet

Option 2: Deutsche Krankenversicherung behalten
(EU-Verordnung)
– Als Rentner mit Anspruch auf deutsche Rente
kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer
S1-Bescheinigung ins dänische System – Die Kosten werden von Deutschland
erstattet – Komplizierter, aber manchmal vorteilhaft

Empfehlung: Lass dich von deiner Krankenkasse
beraten, welche Option für dich besser ist. In den meisten Fällen ist
der Wechsel ins dänische System unkomplizierter.

Wenn du PKV-versichert warst

  • PKV kann im EU-Ausland fortgeführt werden
  • Du hast dann doppelte Absicherung: PKV + dänisches System
  • Oder: PKV in Anwartschaft und
    dänisches System nutzen
  • Oder: PKV kündigen (Achtung: Rückkehr dann nur in den
    Basistarif)

Was das dänische System
NICHT abdeckt

Gerade für ältere Menschen wichtig:

  • Zahnarzt: Teuer! Ohne Zusatzversicherung
    (Sygeforsikringen danmark) zahlst du alles selbst
  • Brillen: Komplett selbst
  • Hörgeräte: Zuschuss, aber Eigenanteil
  • Medikamente: Eigenanteil bis DKK 1.110/Jahr

Dringend empfohlen: Sygeforsikringen danmark
beitreten (ca. DKK 150-200/Monat)


Folkepension: Was
bekommst du in Dänemark?

Wenn du erst im Rentenalter nach Dänemark ziehst, bekommst du wenig
bis keine Folkepension:

  • Folkepension basiert auf Wohnjahren in Dänemark
    (15.-67. Lebensjahr)
  • Pro Wohnjahr: 1/40 des Maximalbetrags
  • Minimum für Anspruch: 3 Jahre Wohnsitz

Beispiel: Du ziehst mit 62 nach Dänemark und gehst
mit 67 in Rente: 5/40 = 12,5 % des Maximalbetrags = ca. DKK 900/Monat
Grundbetrag.

Das ist nicht viel, aber ein netter Zuschuss zur deutschen Rente.


Lebenshaltungskosten:
Reicht die Rente?

Das ist die entscheidende Frage. Dänemark ist teurer als Deutschland
– besonders in den Städten. Hier ein realistischer Vergleich:

Monatliche Kosten
(Einzelperson, Provinz)

Posten Dänemark (DKK) Deutschland (€)
Miete (2 Zimmer) DKK 6.000 500 €
Nebenkosten DKK 1.500 200 €
Lebensmittel DKK 3.500 350 €
Gesundheit (Zusatzversicherung + Zahnarzt) DKK 500 100 €
Mobilität (Auto/Fahrrad) DKK 1.500 200 €
Freizeit DKK 1.500 150 €
Gesamt DKK 14.500 (ca. 1.950 €) 1.500 €

Monatliche Kosten
(Einzelperson, Kopenhagen)

Posten Dänemark (DKK)
Miete (2 Zimmer) DKK 10.000-14.000
Nebenkosten DKK 1.500
Lebensmittel DKK 4.000
Gesundheit DKK 500
Mobilität DKK 500 (kein Auto, ÖPNV)
Freizeit DKK 2.000
Gesamt DKK 18.500-22.500 (ca. 2.500-3.000 €)

Fazit: Mit einer deutschen Rente von ca. 1.500-2.000
€/Monat ist Dänemark machbar – aber eng, besonders in Kopenhagen. In der
Provinz (Sønderjylland, Jütland) ist es deutlich günstiger.


Aufenthaltsrecht als Rentner

Als EU-Bürger hast du Aufenthaltsrecht in Dänemark, wenn du:

  • Ausreichende finanzielle Mittel nachweisen kannst
    (Rente zählt)
  • Krankenversicherung hast (EHIC für den Anfang, dann
    dänisches System)

Du musst kein bestimmtes Mindesteinkommen nachweisen, aber du darfst
dem dänischen Sozialsystem nicht zur Last fallen.

Opholdsbevis (SIRI): Als Rentner beantragst du das
Opholdsbevis unter der Kategorie “wirtschaftlich unabhängig”
(selvforsørgende).


Besonderheiten für
Beamtenpensionäre

Deutsche Beamtenpensionen werden nach dem DBA in
Deutschland besteuert. Das ist vorteilhaft, weil:

  • Der deutsche Steuersatz auf Pensionen oft niedriger ist als die
    dänische Besteuerung
  • Die Pension nicht in die dänische Progressionsbasis einfließt (nur
    Progressionsvorbehalt)

Trotzdem: In Dänemark muss die Pension in der Steuererklärung
angegeben werden.


Checkliste: Als Rentner
nach Dänemark


  • Rentenansprüche prüfen (deutsche RV, bAV, private Vorsorge)

  • Lebenshaltungskosten-Vergleich für Wunschregion erstellen

  • DBA-Regeln verstehen: Was wird wo besteuert?

  • Krankenversicherung klären (GKV/PKV → dänisches System)

  • S1-Bescheinigung prüfen (für GKV-Versicherte)

  • Folkepension-Anspruch berechnen

  • Wohnungssuche starten

  • Nachsendeauftrag für Post einrichten

  • Steuerberater mit deutsch-dänischer Expertise beauftragen

  • Wise-Konto für Währungstausch
    eröffnen

Weiterführend


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und
ersetzt keine individuelle Renten- oder Steuerberatung. Bei Fragen zur
Rentenbesteuerung oder Krankenversicherung empfehlen wir einen
Fachberater. Quellen: drv.de, skat.dk, borger.dk, DBA
Deutschland-Dänemark