Zum Inhalt springen

Folkepension Dänemark 2026: So funktioniert die dänische Volksrente

Folkepension Dänemark 2026: So funktioniert die dänische Volksrente

Die Folkepension ist das Rückgrat des dänischen Alterssicherungssystems – eine steuerfinanzierte Grundrente, auf die alle Einwohner mit ausreichender Wohnzeit Anspruch haben. Anders als die deutsche gesetzliche Rente ist die Folkepension nicht beitragsbasiert. Sie hängt einzig davon ab, wie lange du zwischen deinem 15. Geburtstag und dem Pensionsalter in Dänemark gewohnt hast. Dieser Leitfaden zeigt, wie hoch die Leistungen 2026 sind, wer sie bekommt und wie sich deutsche Versicherungszeiten nach EU-Recht anrechnen lassen.

Was ist die Folkepension?

Die Folkepension ist die dänische Volksrente – eine aus Steuermitteln finanzierte Grundsicherung im Alter. Sie wird an jeden dänischen Einwohner gezahlt, der die Wohnzeit- und Altersvoraussetzungen erfüllt, unabhängig davon, wie viel oder wie wenig er eingezahlt hat. Damit unterscheidet sich die Folkepension grundlegend von der deutschen gesetzlichen Rente, die vollständig beitragsfinanziert ist.

Folkepension vs. ATP vs. betriebliche Rente

Das dänische Rentensystem ruht auf drei Säulen, die oft verwechselt werden:

  • Folkepension – steuerfinanzierte Grundrente, Anspruch nach Wohnzeit
  • ATP (Arbejdsmarkedets Tillægspension) – beitragsbasierte obligatorische Zusatzrente für alle Arbeitnehmer (297 DKK/Monat Gesamtbeitrag, davon 99 DKK Arbeitnehmer, 198 DKK Arbeitgeber)
  • Betriebliche Altersvorsorge (Overenskomst-pensionen) – tarifvertragliche Pensionskassen, typisch 10 bis 17 Prozent des Bruttolohns

Wer 40 Jahre in Dänemark gearbeitet hat, bekommt also alle drei Leistungen kumuliert. Wer zehn Jahre kurz vor der Rente nach Dänemark zieht, hat nur reduzierte Folkepension und keine nennenswerte ATP- oder Overenskomst-Pension.

Höhe der Folkepension 2026

Die Folkepension besteht aus zwei Hauptkomponenten: Grundbeløb und Pensionstillæg. Beide werden jährlich angepasst.

Grundbeløb

Der Grundbetrag ist die Basiskomponente und beträgt 2026 monatlich 7.544 DKK für alle Folkepension-Bezieher (bei vollem Anspruch nach 40 Wohnjahren). Der Grundbeløb wird grundsätzlich nicht auf Arbeitseinkommen des Rentners angerechnet, solange dieses unter einer Freigrenze liegt – bei höherem Einkommen erfolgt eine Kürzung im Rahmen der Modregning.

Pensionstillæg

Der Rentenzuschlag hängt vom Familienstand ab:

  • Alleinstehend: maximal 8.729 DKK pro Monat
  • Verheiratet oder zusammenlebend: maximal 4.467 DKK pro Monat

Der Pensionstillæg wird aggressiv an sonstiges Einkommen angepasst – bei nennenswerten Zusatzeinkünften aus Kapitalerträgen, Mieten oder ATP-Auszahlungen sinkt der Zuschlag stufenweise.

Gesamtleistung 2026

  • Alleinstehend maximal: 16.273 DKK pro Monat brutto
  • Verheiratet/zusammenlebend maximal: 12.011 DKK pro Monat brutto (7.544 + 4.467)

Ældrecheck

Zusätzlich zur monatlichen Rente gibt es 2026 einen einmaligen Jahresbetrag – die Ældrecheck – von 26.900 DKK für Rentner mit geringen liquiden Vermögenswerten. Die Vermögensgrenze liegt bei etwa 100.000 DKK in frei verfügbaren Mitteln. Wer sie überschreitet, bekommt keine Ældrecheck.

Anspruchsvoraussetzungen

Mindestwohnzeit

Um überhaupt Folkepension zu bekommen, musst du mindestens drei Jahre zwischen deinem 15. Lebensjahr und dem Erreichen des Pensionsalters in Dänemark gewohnt haben. Diese Drei-Jahres-Hürde wirkt niedrig – sie ist es für deutsche EU-Bürger auch, denn:

EU-Zeitenanrechnung nach VO (EG) 883/2004

Nach der europäischen Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme werden deutsche Versicherungszeiten für die Erfüllung der Drei-Jahres-Mindestwohnzeit mitgerechnet. Wer zehn Jahre in Deutschland in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und dann nach Dänemark zieht, erfüllt die Drei-Jahres-Hürde sofort. Er muss aber weiterhin echte Wohnzeiten in Dänemark ansammeln, um eine nennenswerte Folkepension zu bekommen – denn:

1/40-Regel für die Rentenhöhe

Die volle Folkepension gibt es nach 40 Wohnjahren zwischen dem 15. und dem Pensionsalter. Jedes Jahr weniger bedeutet 1/40 weniger Rente – linear, ohne Absprungstufen. Beispielrechnungen:

  • 40 Wohnjahre in DK: 40/40 = 100 % = volle Folkepension (max. 16.273 DKK/Monat alleinstehend)
  • 30 Wohnjahre in DK: 30/40 = 75 % = etwa 12.205 DKK/Monat
  • 20 Wohnjahre in DK: 20/40 = 50 % = etwa 8.137 DKK/Monat
  • 10 Wohnjahre in DK: 10/40 = 25 % = etwa 4.068 DKK/Monat

Die EU-Zeitenanrechnung hilft also bei der Mindestwohnzeit-Hürde, ändert aber nichts an der Bruchteilsberechnung der Rentenhöhe.

Rechenbeispiel: Deutscher zieht mit 45 nach Dänemark

Nehmen wir an, Anna (45) zieht 2026 nach Aarhus. Sie hat 20 Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt (25. bis 45. Lebensjahr). In Dänemark arbeitet sie weitere 22 Jahre bis zum Pensionsalter 67 (gilt für Zugänge ab 2026). Ihre Rechnung:

  • Deutsche Rente: auf Basis der 20 DE-Beitragsjahre, ausgezahlt nach DBA 1995 von DE (Quellenstaat) – Schätzwert rund 800 bis 1.200 EUR brutto monatlich, abhängig von den DE-Beiträgen
  • Folkepension DK: 22/40 = 55 % = rund 8.950 DKK pro Monat brutto
  • ATP DK: 22 Jahre Vollzeit – geschätzt rund 1.500 DKK monatlich
  • Overenskomst-Pension DK: beitragsbasiert, hängt von Branche und Einkommen ab

Anna bekommt also eine Mischrente aus zwei Ländern – die deutsche Rente von DE besteuert, die dänischen Komponenten in DK. Die Mindestwohnzeit-Hürde ist durch die deutschen Beitragsjahre längst erfüllt.

Welche Zeiten zählen als Wohnzeit?

Für die 1/40-Regel zählt jede durchgehende Wohnzeit in Dänemark zwischen dem 15. Lebensjahr und dem Pensionsalter. Konkret:

  • CPR-Registrierung bei Borgerservice – Beginn der Wohnzeit
  • Abmeldung in DK – Ende der Wohnzeit
  • Lange Auslandsaufenthalte ohne Abmeldung: können nachzuweisen sein, gelten weiterhin als Wohnzeit
  • Kurzzeit-Aufenthalte in DK (Urlaub, Arbeit ohne CPR): zählen nicht
  • Studienaufenthalte mit CPR (z. B. als ausländischer Student mit Wohnsitz in DK): zählen

Wohnzeiten werden taggenau akkumuliert, nicht jahrbasiert. Wer zum Beispiel 22 Jahre und 6 Monate in DK lebt, hat Anspruch auf 22,5/40 Folkepension.

Zeiten in grönlandischen und färöischen Gebieten

Wohnzeiten in Grønland und auf den Färöern zählen vollständig für die dänische Folkepension – die Gebiete sind Teil des dänischen Reichsverbandes. Wer als Kind mehrere Jahre in Nuuk gelebt hat, bekommt diese Zeit voll angerechnet.

Pensionsalter-Pfad

Dänemark koppelt das Pensionsalter an die Lebenserwartung – eine Reform aus 2024 verschärft diesen Automatismus. Aktueller Pfad:

  • 2026: 67 Jahre
  • 2030: 68 Jahre
  • 2035: 69 Jahre
  • 2040: 70 Jahre (aktuelle Prognose)

Zum Vergleich: Deutschland liegt bei 67 Jahren für alle Jahrgänge ab 1964, ohne vorgesehene Erhöhung. Wer 2026 45 ist, muss in Dänemark also eher 68 oder 69 arbeiten – in Deutschland nur 67.

Modregning – Kürzung bei hohem Einkommen

Der Pensionstillæg (nicht der Grundbeløb) wird bei höherem Zusatzeinkommen gestaffelt gekürzt. Die Modregning-Mechanik 2026 (vereinfacht):

  • Freibetrag Pensionstillæg alleinstehend: rund 93.000 DKK pro Jahr
  • Darüber Anrechnung von 30,9 Prozent des übersteigenden Einkommens
  • Bei Ehepartner-Einkommen anteilige Berücksichtigung

Wer also neben der Folkepension noch eine deutsche Rente von 10.000 EUR jährlich (rund 74.000 DKK) bekommt, bleibt unter der Freigrenze. Wer 20.000 EUR deutsche Rente bezieht (rund 148.000 DKK), verliert rund 17.000 DKK Pensionstillæg.

Besteuerung

Die Folkepension ist in Dänemark steuerpflichtig – sie zählt als normales Einkommen und wird mit Bundskat und Kommuneskat belastet. Personfradrag (54.100 DKK) und gegebenenfalls Beskæftigelsesfradrag senken die effektive Steuer. Bei Rentnern ohne Zusatzeinkünfte bleibt die Folkepension nach Personfradrag netto annähernd erhalten.

Folkepension aus dem Ausland beziehen?

Eine der häufigsten Fragen: Kann ich die Folkepension bekommen, wenn ich im Alter wieder nach Deutschland zurückziehe? Die Antwort ist differenziert.

  • Mit mindestens 30 Jahren Wohnzeit in DK (zwischen 15. und Pensionsalter): volle Auslandsauszahlung möglich
  • Mit weniger als 30 Jahren Wohnzeit: Auslandsauszahlung nur nach Erfüllung der „erfüllten Anspruchsbedingungen“ – dazu gehören insbesondere dänische Staatsbürgerschaft oder mindestens zehn Wohnjahre in DK nach dem 15. Geburtstag, davon fünf unmittelbar vor Rentenantrag

Für EU-Bürger gelten Erleichterungen nach VO 883/2004: Die Folkepension wird in einen anderen EU-Staat gezahlt, allerdings streng nach dem 1/40-Anteil und ohne Ældrecheck.

Folkepension und deutsche Rente nebeneinander

Wer sowohl deutsche als auch dänische Rentenansprüche hat, bekommt beide Leistungen – eine Kürzung der einen durch die andere findet nicht statt, abgesehen von der Modregning beim Pensionstillæg. Die steuerliche Behandlung regelt das Doppelbesteuerungsabkommen 1995 zwischen DE und DK, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll 2020, in Kraft seit 22.06.2022.

  • Gesetzliche deutsche Rente – wird nach dem Protokoll 2020 im Quellenstaat Deutschland besteuert (Kassenstaatsprinzip). Das gilt auch, wenn der Rentner in DK wohnt. In DK wird die deutsche Rente lediglich zum Progressionsvorbehalt herangezogen.
  • Private deutsche Rente (Rürup, private Rentenversicherung) – im Wohnland DK zu versteuern
  • Betriebliche deutsche Rente (bAV, Pensionszusagen) – im Wohnland DK zu versteuern
  • Beamtenpension DE – Quellenstaat DE
  • Folkepension DK – immer im Wohnland DK zu versteuern (auch bei Wohnsitz im Ausland gemäß DBA)

Die typische Konstellation für einen Rückkehrer nach Deutschland: deutsche Rente wird in DE besteuert, dänische Folkepension wird ebenfalls in DE besteuert (weil Wohnsitz DE) – allerdings mit Anrechnung der in DK einbehaltenen Quellensteuer, wenn DK einbehält. Bei Wohnsitz in DK: deutsche Rente in DE, dänische Folkepension in DK.

Antragstellung

Die Folkepension muss grundsätzlich nicht aktiv beantragt werden – drei bis vier Monate vor Erreichen des Pensionsalters meldet sich Udbetaling Danmark automatisch bei dir in e-Boks. Du bestätigst deine aktuellen Verhältnisse (Familienstand, Wohnsitz, Einkommen, Vermögen) und legst fest, auf welches NemKonto die Zahlung laufen soll. Zum 31. des Monats vor Pensionsalter-Erreichung wird die erste Rate überwiesen.

Wer aus dem Ausland nach Dänemark gezogen ist, muss seine EU-Versicherungszeiten bei Udbetaling Danmark melden – mit dem Formular E 207 oder direkt über die Deutsche Rentenversicherung, die nach EU-Standardverfahren mit Udbetaling Danmark kommuniziert.

Frühverrentung und Seniorpension

Neben der regulären Folkepension gibt es Sonderprogramme für den vorzeitigen Ruhestand:

  • Seniorpension – für Personen mit stark reduzierter Arbeitsfähigkeit, maximal sechs Jahre vor Pensionsalter
  • Tidlig pension (Arne-pension) – für Langzeitbeschäftigte mit 42 oder mehr Beitragsjahren vor dem 61. Lebensjahr, ein bis drei Jahre Frühbezug
  • Efterløn – durch A-kasse finanzierte Frühverrentung, maximal drei Jahre vor Pensionsalter, beitragsbasiert mit langem Anwartschaftserfordernis

Alle drei Programme greifen unabhängig von der Folkepension-Anwartschaft. Wer bereits in Deutschland eine lange Erwerbsbiografie aufgebaut hat und kurz vor dem Pensionsalter nach DK zieht, kann keine Tidlig pension nach dänischen Maßstäben erwarten – die Beitragsvoraussetzungen sind DK-spezifisch.

FAQ

Wie hoch ist die Folkepension 2026?

Die volle Folkepension 2026 beträgt für Alleinstehende maximal 16.273 DKK pro Monat (Grundbeløb 7.544 DKK plus Pensionstillæg 8.729 DKK). Für Verheiratete/Zusammenlebende sind es maximal 12.011 DKK pro Monat. Hinzu kommt die einmalige Ældrecheck von 26.900 DKK pro Jahr für Rentner mit geringen liquiden Vermögen. Bei weniger als 40 Wohnjahren reduziert sich die Rente linear nach der 1/40-Regel.

Wann kann ich Folkepension beziehen?

Das Pensionsalter liegt 2026 bei 67 Jahren. Es steigt stufenweise: 68 Jahre ab 2030, 69 Jahre ab 2035, 70 Jahre ab 2040 (Prognose). Voraussetzung ist eine Mindestwohnzeit von drei Jahren in Dänemark zwischen dem 15. Lebensjahr und dem Pensionsalter. Deutsche EU-Bürger können ihre deutschen Versicherungszeiten nach VO 883/2004 für die Erfüllung dieser Hürde anrechnen lassen.

Kann ich Folkepension aus dem Ausland beziehen?

Ja, aber mit Einschränkungen. Mit mindestens 30 Wohnjahren in DK zwischen dem 15. Lebensjahr und dem Pensionsalter wird die volle Folkepension ins Ausland gezahlt. Mit weniger Wohnzeit müssen „erfüllte Anspruchsbedingungen“ vorliegen – zum Beispiel dänische Staatsbürgerschaft oder mindestens zehn Wohnjahre nach dem 15. Geburtstag. Für EU-Bürger gelten Erleichterungen nach VO 883/2004, allerdings ohne Ældrecheck und weiterhin streng nach dem 1/40-Anteil.

Passend zum Thema: Rentenportabilität DE und DK

Das PDF zeigt, wie deutsche Rentenansprüche und dänische Folkepension zusammenspielen – DBA-Besteuerung, EU-Zeitenanrechnung, Antragswege bei Udbetaling Danmark und Deutscher Rentenversicherung. Für alle, die Teil ihres Erwerbslebens in DE und einen Teil in DK verbringen.

Passend zum Thema: Paket Komplett Auswandern nach Dänemark

Alle PDFs gebündelt zum Vorzugspreis – Behörden-Bibel, Steuern, Rentenportabilität, Versicherungskompass, Banken und mehr. Für alle, die den Umzug ganzheitlich planen.

Weiterführende Themenseiten: Rente in Dänemark, Als Rentner nach Dänemark, Im Alltag in Dänemark.