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12 Monate vorher

Ich weiß, was du denkst: „Ein ganzes Jahr vorher? Ich habe noch nicht mal eine Wohnung in Dänemark.“ Genau. Und genau deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Denn die Entscheidungen, die du jetzt triffst (oder verpasst), kosten im schlimmsten Fall fünf- bis sechsstellige Beträge.

In diesem Abschnitt geht es nicht um Umzugskartons. Es geht um Steuern, Rente und strategische Weichenstellungen, die du nur jetzt noch beeinflussen kannst.


Wegzugsteuer: Der teuerste Fehler beim Auswandern

Was ist die Wegzugsteuer?

Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG (Außensteuergesetz) ist eine Steuer auf Gewinne, die du noch gar nicht realisiert hast. Das Finanzamt tut so, als hättest du am Tag deines Wegzugs alle qualifizierten Beteiligungen verkauft – und besteuert den fiktiven Gewinn. Klingt absurd, ist aber geltendes Recht.

Wen betrifft die Wegzugsteuer?

Fall 1: GmbH-Gesellschafter (ab 1 % Beteiligung). Du hast eine GmbH oder bist an einer GmbH beteiligt? Ab 1 % der Anteile greift die Wegzugsteuer. Die Berechnung:

  • Marktwert der Anteile am Wegzugstag ermitteln
  • Minus Anschaffungskosten
  • Ergebnis mal 60 % (Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 EStG)
  • Mal persönlicher Steuersatz, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer

Beispiel: GmbH-Anteile im Marktwert von 1.000.000 Euro, Anschaffungskosten 200.000 Euro. Fiktiver Gewinn: 800.000 Euro. Steuerpflichtiger Anteil (60 %): 480.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 42 % fallen rund 201.600 Euro Einkommensteuer an, zuzüglich 5,5 % Soli auf die Steuer (weitere ca. 11.090 Euro) und ggf. Kirchensteuer – sofort fällig, wenn keine Stundung greift.

Fall 2: ETF- und Fonds-Investoren (neu ab 2025). Das Jahressteuergesetz 2024 hat § 19 InvStG erweitert. Seit 01.01.2025 betrifft die Wegzugsteuer auch:

  • Investmentfonds mit Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro oder
  • Fondsanteile ab 1 % am Teilfonds
  • Spezialfonds: keine Bagatellgrenze, immer erfasst

Das ist neu und trifft viele, die es nicht auf dem Schirm haben. Wenn du ein größeres ETF-Portfolio hast, musst du jetzt prüfen, ob du betroffen bist.

Voraussetzung für alle Fälle: Du warst in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland (§ 6 Abs. 2 AStG).

Was kannst du tun? (Legale Gestaltung)

  1. Teilverkauf unter die Grenze. Fondsanteile so reduzieren, dass die Anschaffungskosten unter 500.000 Euro fallen. Achtung: Abgeltungsteuer auf realisierte Gewinne.
  2. Ratenzahlung beantragen. Maximal sieben Jahresraten. Voraussetzung: Sicherheitsleistung, in der Regel Bankbürgschaft (§ 6 Abs. 4 AStG n. F.).
  3. Rückkehr-Anwartschaft nach § 6 Abs. 3 AStG. Bei glaubhafter Rückkehrabsicht wird die Steuerfestsetzung vorläufig ausgesetzt. Die Frist beträgt grundsätzlich sieben Jahre, kann auf Antrag einmalig auf bis zu zwölf Jahre verlängert werden. Bei tatsächlicher Rückkehr innerhalb der Frist entfällt die Festsetzung rückwirkend.
  4. Steuerberater mit internationalem Fokus beauftragen. Kein Standardfall und kein Standard-Steuerberater. Die Kombination mit dem DBA DE-DK ist spezifisch.

Dringender Rat: Wenn du nur in die Nähe der Schwellen kommst, investiere die 500 – 2.000 Euro für eine fundierte Steuerberatung. Das kann leicht das Hundertfache ersparen.

Passend zum Thema: Wegzugsteuer-Check

Strukturierte Entscheidungsbäume und Checklisten zu § 6 AStG und § 19 InvStG: GmbH-Anteile, ETFs, Spezialfonds, Stundung, Rückkehr-Anwartschaft. Richtet sich an alle, die vor dem Wegzug nach Dänemark ihre Betroffenheit sauber dokumentieren wollen, bevor sie zum Steuerberater gehen.


Abmeldung und Steuerpflicht: Wann endet was?

Wann endet die deutsche Steuerpflicht?

Deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet, wenn du weder Wohnsitz (§ 8 AO) noch gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland hast:

  • Wohnung gekündigt oder aufgegeben
  • Kein Zimmer bei den Eltern, das dir jederzeit zur Verfügung steht (das Finanzamt prüft tatsächliche Verhältnisse)
  • Kein regelmäßiger Aufenthalt über sechs Monate

Die formale Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist der erste Schritt, aber allein nicht ausreichend.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)

Diese Regelung gilt für Wegzüge in Niedrigsteuerländer. Dänemark ist kein Niedrigsteuerland – die dänische Steuerbelastung liegt über der deutschen. § 2 AStG ist für Auswanderer nach Dänemark in der Regel nicht einschlägig.

Ausnahme: Wenn du wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behältst (vermietete Immobilien, Gewerbebetrieb), bleiben bestimmte Einkünfte weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Das regelt dann das DBA.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland–Dänemark

Das DBA 1995 mit dem Änderungsprotokoll 2020 (in Kraft seit 22.06.2022) schützt dich vor Doppelbesteuerung. Die wichtigsten Regeln:

EinkunftsartBesteuerung in
Deutsche gesetzliche RenteDeutschland (Quellland – seit Protokoll 2020 Kassenstaatsprinzip)
Betriebliche oder private RenteDänemark (Wohnland)
Beamtenpension DEDeutschland
Mieteinnahmen aus DEDeutschland (Belegenheitsprinzip)
Arbeitslohn bei Wohnsitz DKDänemark (außer 183-Tage-Regel)
DividendenWohnland DK mit Quellensteuer-Anrechnung, Quellensteuer max. 15 % (Art. 10 DBA)
Zinsengrundsätzlich Wohnland DK

Rente: Die Bestandsaufnahme, die du jetzt machen musst

Deutsche Rentenversicherung: Nichts geht verloren

Wichtigste Info zuerst: Deine eingezahlten Beiträge in die deutsche Rentenversicherung bleiben vollständig erhalten. Die Rente wird später in voller Höhe nach Dänemark überwiesen.

Dank EU-Koordinierungsrecht (VO (EG) 883/2004) werden deine Beitragszeiten aus Deutschland und Dänemark zusammengerechnet. Wenn du deinen Rentenantrag in Dänemark stellst, löst das automatisch den deutschen Antrag aus – und umgekehrt.

Riester-Rente: Korrekt differenziert

Eine häufige Fehlinformation: Dass Riester-Förderung bei Wegzug pauschal entfällt. Tatsächlich gilt innerhalb EU/EWR seit § 95 EStG (in seiner heutigen Fassung, gestützt auf das EuGH-Urteil C-269/07 gegen Deutschland, 2009) eine Sonderregel.

  • Zulagen werden bei Wegzug innerhalb EU/EWR nicht zurückgefordert.
  • Die steuerliche Förderung bleibt erhalten.
  • Die Rückzahlungsverpflichtung wird bis zur Auszahlung gestundet.
  • Rückzahlung wird erst fällig, wenn später eine Auszahlung in einen Drittstaat außerhalb EU/EWR erfolgt.

Dänemark gehört zur EU. Die Zulagen und der steuerliche Vorteil bleiben also grundsätzlich erhalten. Auszahlungen in Dänemark sind dort nach DBA steuerpflichtig.

Was du jetzt tun solltest:

  • Riester-Anbieter über den geplanten Wegzug informieren – die Anbieter brauchen die neue Adresse für die korrekte Weiterführung.
  • Beitragszahlung prüfen: Da keine deutsche Einkommensteuerpflicht mehr besteht, lohnt sich die Weiterzahlung oft wirtschaftlich nicht; ein Ruhendstellen ist eine Option, eine Kündigung nur nach Einzelrechnung.
  • Vor jeder Entscheidung Szenarien durchrechnen lassen.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Unverfallbare Ansprüche aus der bAV bleiben erhalten. Bei späterer Auszahlung gilt Besteuerung in Dänemark als Wohnland nach DBA. Wenn du den Arbeitgeber wechselst und in Dänemark arbeitest, wirst du automatisch Teil des dänischen Pensionssystems – einer der Vorteile, die Dänemark attraktiv machen.

Das dänische Rentensystem verstehen

Als Neuankömmling baust du in Dänemark drei Renten-Säulen auf.

1. Folkepension (staatliche Volksrente). Anspruch basiert auf Wohnsitz in Dänemark, nicht auf Einzahlung. Pro Jahr Wohnsitz 1/40 des Maximalbetrags. Beispiel: 10 Jahre in DK = 10/40 = 25 % des Maximalbetrags. Grundbeløb 2026: DKK 7.544 pro Monat. EU-Versicherungszeiten werden für die Mindestwohnzeit nach VO 883/2004 berücksichtigt.

2. ATP (Arbejdsmarkedets Tillægspension). Pflichtbeitrag bei Beschäftigung in DK. Arbeitnehmeranteil 2026: 99 DKK pro Monat. Arbeitgeberanteil: 198 DKK pro Monat.

3. Betriebliche Pension (Overenskomst). Pflichtbestandteil der meisten Tarifverträge, 10 – 17 % des Bruttolohns – deutlich mehr als in Deutschland. Wird automatisch vom Arbeitgeber eingezahlt.

Was du jetzt konkret tun solltest

  • Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern (drv.de)
  • Riester-Vertrag prüfen und Anbieter über Wegzug informieren
  • bAV-Ansprüche beim Arbeitgeber klären
  • Rentenlückenberechnung für beide Systeme erstellen
  • Entscheidung treffen, ob freiwillige Beiträge in die deutsche RV weiterfließen sollen
  • Steuerberater mit internationalem Fokus beauftragen (falls Wegzugsteuer relevant)

Zusammenfassung: Deine Prioritäten 12 Monate vorher

AufgabePrioritätDeadline
Wegzugsteuer-Betroffenheit prüfenKritischSofort
Steuerberater beauftragen (falls betroffen)KritischInnerhalb 4 Wochen
Rentenauskunft anfordernHochInnerhalb 4 Wochen
Riester-Szenarien durchrechnenHochInnerhalb 8 Wochen
bAV-Ansprüche klärenMittelInnerhalb 8 Wochen
Dänisches Rentensystem verstehenInfoLaufend

Weiter geht’s

Die strategischen Grundentscheidungen stehen. Im nächsten Schritt strukturierst du deine Finanzen: 9 Monate vorher: Banken und Versicherungen →

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Quellen: § 6 AStG, § 19 InvStG (Fassung JStG 2024), § 95 EStG, EuGH C-269/07, DBA Deutschland-Dänemark 1995 / Änderungsprotokoll 2020, VO (EG) 883/2004, drv.de.