Wir haben mit Dutzenden Deutschen gesprochen, die nach Dänemark ausgewandert sind. Die gute Nachricht: Die meisten sind glücklich. Die schlechte: Fast alle haben mindestens einen dieser Fehler gemacht. Manche haben dadurch tausende Euro verloren, manche monatelang auf Behördengänge gewartet, und manche mussten bei der Rückkehr nach Deutschland teuer bezahlen.
Damit dir das nicht passiert, hier die Top 10 – sortiert nach Schmerzhaftigkeit.
Fehler 1: Wegzugsteuer ignorieren
Wer betroffen ist: GmbH-Gesellschafter (ab 1 % Anteil), ETF-Investoren mit Anschaffungskosten ab 500.000 € (neu ab 2025).
Was passiert: Beim Verlassen Deutschlands behandelt das Finanzamt deine Anteile so, als hättest du sie verkauft. Die „stillen Reserven“ (Marktwert minus Anschaffungskosten) werden besteuert – auch ohne Verkauf.
Beispiel: Anteile 1.000.000 €, Anschaffung 200.000 €. Fiktiver Gewinn 800.000 €. Davon 60 % steuerpflichtig = 480.000 € × persönlicher Satz ≈ 200.000 € sofort fällig.
So vermeidest du es: 12 Monate vorher Steuerberater beauftragen, Portfolio ggf. unter 500.000 € bringen, Ratenzahlung (max. 7 Jahresraten mit Bankbürgschaft), Rückkehrabsicht binnen 7 Jahren erklären.
Kosten des Fehlers: Fünf- bis sechsstellig.
Fehler 2: Riester-Rückzahlung für selbstverständlich halten
Wer betroffen ist: Jeder mit laufendem Riester-Vertrag.
Der typische Irrtum: „Wenn ich nach Dänemark ziehe, muss ich alle Riester-Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen.“
Was wirklich gilt: Bei Wegzug innerhalb EU/EWR — und Dänemark ist EU — bleiben die Zulagen erhalten. Grundlage: § 95 EStG (eingeführt 2010) in Umsetzung des EuGH-Urteils C-269/07 (Kommission gegen Deutschland, 2009). Seitdem wird die Rückzahlungsverpflichtung nur gestundet und fällt erst an, wenn die Auszahlung in einen Drittstaat außerhalb EU/EWR erfolgt.
Konsequenz für DK:
- Zulagen werden nicht zurückgefordert
- Steuerliche Förderung bleibt erhalten
- Rückzahlung nur fällig, wenn später aus DK in einen Nicht-EU/EWR-Staat gezogen und dort Auszahlung erfolgt
Der echte Fehler ist also nicht, den Vertrag zu behalten — sondern ihn aus Unwissenheit zu kündigen oder bei Anbieter-Rückfragen panisch zu reagieren.
So machst du es richtig: Anbieter den Wegzug in ein EU-Land (DK) melden, Stundungsantrag einreichen, Vertrag ruhend stellen oder weiterführen (Beiträge nicht mehr zulagenberechtigt, da unbeschränkte Steuerpflicht DE entfällt, aber das Vertragsvermögen bleibt intakt).
Kosten des Fehlers: Bei Panik-Kündigung mehrere tausend Euro, weil dann die Zulagen tatsächlich zurückgefordert werden.
Fehler 3: Die CPR-Chronologie falsch machen
Wer betroffen ist: Jeder, der nach Dänemark zieht.
Was passiert: Ohne CPR-Nummer geht in Dänemark gar nichts – kein Bankkonto, kein Arzt, keine Steuerkarte, keine A-kasse.
Die richtige Reihenfolge:
Wohnung → Borgerservice/ICS → SIRI (Opholdsbevis) → CPR-Nummer → Steuerkarte → Bankkonto → MitID
Typischer Fehler: zur Gemeinde gehen, ohne vorher SIRI-Antrag oder feste Adresse. Ergebnis: wochen- oder monatelanges Ping-Pong.
So vermeidest du es: Ankunfts-Chronologie befolgen, International Citizen Service (ICS) nutzen (4 Hauptstandorte: Kopenhagen, Aarhus, Odense, Aalborg), Arbeitsvertrag und Mietvertrag mitbringen.
Fehler 4: Die A-kasse-Frist verpassen
Wer betroffen ist: Jeder Arbeitnehmer, der vorher in DE sozialversicherungspflichtig war.
Was passiert: Du hast nach Arbeitsbeginn in DK 8 Wochen, einer dänischen A-kasse beizutreten, damit deutsche Versicherungszeiten angerechnet werden. Verpasst du die Frist, startest du bei null.
So vermeidest du es:
- Vor der Abreise: PD U1 bei der deutschen Agentur für Arbeit beantragen
- Binnen 8 Wochen nach Arbeitsbeginn: A-kasse-Mitgliedschaft (z. B. HK, 3F, ASE, Krifa, Akademikernes)
- Details: Ankommen-Guide, Schritt 7
Kosten des Fehlers: Kein Dagpenge-Anspruch — 2026 wäre das ein Höchstsatz von ca. DKK 20.700/Monat (Vollzeit, Quelle: ase.dk), den du verlierst.
Fehler 5: Steuerkarte vergessen
Was passiert: Ohne Steuerkarte (Skattekort) behält dein Arbeitgeber 55 % Steuer ein (nødskat).
So vermeidest du es: Sofort nach CPR-Vergabe Forskudsopgørelse auf skat.dk ausfüllen, Steuerkarte digital an den Arbeitgeber. Details: Ankommen-Guide, Schritt 4.
Kosten: monatelang 55 % statt ~38–42 %.
Fehler 6: Depot nicht bei skat.dk gemeldet
Wer betroffen ist: Jeder, der ein deutsches (oder ein anderes ausländisches) Wertpapierdepot besitzt.
Der typische Irrtum: „Die Meldepflicht greift erst ab DKK 100.000.“ Stimmt nicht. Es existiert keine Bagatellgrenze.
Was wirklich gilt — § 11 A Skattekontrolloven (SKL): Jedes ausländische Depot (inkl. ETF-, Aktien- und Fondsdepots) muss vor der ersten Einzahlung nach der CPR-Registrierung an skat.dk gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über TastSelv Erhverv oder per Bank-Blankett (Erklæring K). Dazu kommt die laufende Angabe der Kapitalerträge in der Årsopgørelse.
So vermeidest du es:
- Erklæring K § 11 A SKL an skat.dk senden, sobald die CPR-Nummer steht — und zwar vor der ersten Einzahlung auf das ausländische Depot
- Depotauszüge und Wertpapierkennnummern dokumentieren
- Deutsche Quellensteuer wird in DK angerechnet (DBA DE–DK)
- Bei Unsicherheit: Steuerberater mit DK-DE-Expertise
Kosten des Fehlers: Bußgeld bis zu 100 % der hinterzogenen Steuer + Zinsen; SKAT erhält die Kontodaten ohnehin über den automatischen CRS-Informationsaustausch.
Fehler 7: PKV gekündigt ohne Anwartschaftsversicherung
Was passiert: Du kündigst die PKV wegen DK-Systemwechsel. Bei späterer Rückkehr nach DE: neue Gesundheitsprüfung, altersbedingt oft unbezahlbar. Alterungsrückstellungen sind weg.
So vermeidest du es: Anwartschaftsversicherung abschließen (ca. 50–150 €/Monat). Eintrittsalter, Gesundheitsstatus und Alterungsrückstellungen bleiben erhalten (§ 204 VVG).
Kosten des Fehlers: Tausende Euro/Jahr bei Rückkehr.
Fehler 8: Folkepension-Wohnjahre nicht im Blick
Was passiert: Die dänische Folkepension basiert auf Wohnjahren. Pro Jahr Wohnsitz in DK (zwischen 15 und 67) gibt es 1/40 des Maximalbetrags. Bei 10 Jahren Wohnsitz: 25 % des Maximums.
So vermeidest du es: Bewusst Wohnjahre aufbauen. Bei Rückkehrüberlegungen Folkepension-Verlust einkalkulieren. Details: Rente in Dänemark.
Fehler 9: Auto importieren ohne nachzudenken
Was passiert: Registreringsafgift bis zu 150 % des Fahrzeugwerts. Ein 5-jähriger Golf für 15.000 € kann 10.000–20.000 € Zulassungssteuer nach sich ziehen. E-Autos günstiger (gestaffelter Wiedereinstieg nach Reform 2022).
So vermeidest du es: in DE verkaufen, in DK neu kaufen. Rechner: motorregister.skat.dk. Alternative: Fahrrad + ÖPNV (Kopenhagen, Aarhus).
Fehler 10: Steuererklärungen in beiden Ländern vergessen
Was passiert: Im Umzugsjahr zwei Steuererklärungen: DE für anteiligen Zeitraum, DK für den Rest. Fehlt eine, droht Doppelbesteuerung (keine Anrechnung) und Bußgelder.
So vermeidest du es: DE-Wegzugsjahr-Erklärung (Frist 31. Juli Folgejahr), DK-Årsopgørelse bis 20. Mai prüfen, beide Bescheide aufheben, Steuerberater mit DK-DE-Expertise.
Bonus: Die Meta-Regel
Die meisten Fehler haben eine gemeinsame Ursache: zu wenig Vorlaufzeit. Wer 3 Monate vorher anfängt, ist für steuerliche und finanzielle Themen zu spät.
Unsere Empfehlung: 12 Monate vorher starten mit der Vorbereitung.
Passend zum Thema: Behörden-Bibel Dänemark
Alle 10 Fehler in einer sortierten Schritt-für-Schritt-Anleitung: die genaue Reihenfolge (mit § 11 A SKL-Mustermeldung, PD-U1-Vorlage, Nødskat-Warnschwelle), Fristenmatrix und Checklisten pro Kommune. So passiert keiner dieser Fehler bei dir.
Weiterführend
- Vorbereitung: Der komplette Guide →
- Ankommen: Behördenchronologie →
- Steuern in Dänemark →
- 12 Monate vorher →
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Quellen: skat.dk, nyidanmark.dk, drv.de, § 6 AStG, § 95 EStG, EuGH C-269/07, § 11 A Skattekontrolloven, DBA Deutschland-Dänemark.