Du ziehst mit deiner Familie nach Dänemark und fragst dich, was mit dem Kindergeld passiert? Die kurze Antwort: Das deutsche Kindergeld entfällt in der Regel beim Wegzug. Dafür bekommst du die dänische Børne- og ungeydelse — und die ist in vielen Fällen sogar höher als der deutsche Satz. Aber: Es gibt Übergangsfristen, Staffelungen und eine EU-Koordinierung, die du kennen musst. Dieser Artikel erklärt dir alles, was du als deutsche Familie in Dänemark 2026 über das Kindergeld wissen musst.
Deutsches Kindergeld: Was passiert beim Umzug nach Dänemark?
Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland aufgibst und nach Dänemark ziehst, verlierst du grundsätzlich den Anspruch auf deutsches Kindergeld. Der Grund: Kindergeld in Deutschland ist an die unbeschränkte Steuerpflicht gekoppelt. Ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland — keine unbeschränkte Steuerpflicht, kein Kindergeld.
Die Ausnahme: EU-Koordinierung bei Sozialversicherung in Deutschland
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn ein Elternteil weiterhin in Deutschland sozialversichert ist (zum Beispiel als Grenzgänger oder Entsandter), kann der Anspruch auf deutsches Kindergeld bestehen bleiben. Die Grundlage dafür ist die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherheit.
In diesem Fall greift die sogenannte Differenzkindergeld-Regelung: Der Staat, in dem du arbeitest, zahlt sein Kindergeld vorrangig. Ist das Kindergeld im anderen Staat höher, zahlt dieser die Differenz. Dazu gleich mehr im Detail.
Familienkasse abmelden — unbedingt!
Melde dich bei der Familienkasse ab, sobald du nach Dänemark ziehst und keinen Anspruch mehr hast. Wenn du das versäumst und weiterhin Kindergeld beziehst, fordert die Familienkasse die zu viel gezahlten Beträge zurück — plus Zinsen. Das kann schnell mehrere Tausend Euro werden. Kein Spaß.
Schreib der Familienkasse formlos, dass du deinen Wohnsitz nach Dänemark verlegt hast. Leg eine Kopie der Abmeldebescheinigung aus Deutschland bei (Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nach § 17 BMG ohnehin Pflicht binnen 2 Wochen nach Auszug).
Børne- og ungeydelse: Das dänische Kindergeld 2026
Dänemark zahlt für alle Kinder unter 18 Jahren eine steuerfreie Leistung: die Børne- og ungeydelse. Für Kinder von 0 bis 14 Jahren heißt sie Børneydelse und wird quartalsweise ausgezahlt. Für 15- bis 17-Jährige heißt sie Ungeydelse und kommt monatlich.
Beträge 2026 im Überblick
| Alter des Kindes | Betrag pro Quartal | Umgerechnet pro Monat (ca.) | Auszahlung |
|---|---|---|---|
| 0 – 2 Jahre | 21.480 DKK | ca. 7.160 DKK | quartalsweise |
| 3 – 6 Jahre | 17.004 DKK | ca. 5.668 DKK | quartalsweise |
| 7 – 14 Jahre | 13.380 DKK | ca. 4.460 DKK | quartalsweise |
| 15 – 17 Jahre | Ungeydelse | monatlich ausgezahlt | monatlich |
Zum Vergleich: In Deutschland beträgt das Kindergeld 2026 pauschal 255 Euro pro Kind und Monat. Bei einem Umrechnungskurs von ca. 7,46 DKK/EUR entsprechen die dänischen Sätze deutlich höheren Beträgen — besonders bei Kleinkindern.
Auszahlungstermine
Die Børneydelse (0-14 Jahre) wird an diesen vier Terminen ausgezahlt:
- 20. Januar
- 20. April
- 20. Juli
- 20. Oktober
Die Ungeydelse (15-17 Jahre) wird am 20. jedes Monats überwiesen — bis einschließlich des Monats vor dem 18. Geburtstag.
Die Auszahlung geht auf das NemKonto des sorgeberechtigten Elternteils, in der Regel der Mutter. Stelle also sicher, dass dein dänisches Bankkonto als NemKonto eingerichtet ist, bevor der Auszahlungstermin kommt.
Einkommensgrenze
Die volle Børne- og ungeydelse bekommst du bei einem Haushaltseinkommen unter 961.100 DKK pro Jahr (ca. 129.000 EUR). Darüber wird die Leistung stufenweise gekürzt. Für die meisten frisch zugezogenen Familien ist diese Grenze kein Problem — aber bei zwei gut verdienenden Elternteilen kann es relevant werden.
Das Optjeningsprincip: Warum du anfangs nicht den vollen Betrag bekommst
Hier kommt der Haken, den viele nicht auf dem Schirm haben: Seit 2023 gilt in Dänemark das Optjeningsprincip (Anwartschaftsprinzip) für die Børne- og ungeydelse. Das bedeutet: Als Neuzuwanderer bekommst du anfangs nur einen Teil der Leistung.
Die Staffelung
| Wohnsitz/Beschäftigung in DK | Anteil der vollen Leistung |
|---|---|
| 6 Monate | 25 % |
| 1 Jahr | 50 % |
| 1,5 Jahre | 75 % |
| 2 Jahre | 100 % |
Entscheidend sind 2 Jahre Wohnsitz oder Beschäftigung in Dänemark innerhalb der letzten 10 Jahre. Erst dann hast du Anspruch auf den vollen Betrag.
EU-Anrechnung: Dein Trumpf als EU-Bürger
Die gute Nachricht: Als EU-Bürger kannst du fehlende Anwartschaftszeiten durch deine deutschen Zeiten ergänzen lassen. Grundlage ist die EU-Verordnung 883/2004. Wenn du in Deutschland sozialversichert warst (und das warst du fast sicher), können diese Zeiten auf das Optjeningsprincip angerechnet werden.
In der Praxis bedeutet das: Viele EU-Zuwanderer müssen die Staffelung gar nicht durchlaufen und bekommen direkt den vollen Satz. Du musst das aber aktiv beantragen und nachweisen — automatisch passiert das nicht. Kontaktiere Udbetaling Danmark und lege deine deutschen Versicherungsnachweise vor.
Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern zieht im März 2026 um
Lisa und Thomas ziehen mit ihren Kindern Emil (3 Jahre) und Maja (7 Jahre) am 15. März 2026 von Hamburg nach Aarhus. Thomas hat einen Arbeitsvertrag, Lisa sucht vor Ort.
Deutsches Kindergeld
Bis März 2026 erhalten sie deutsches Kindergeld: 2 x 255 EUR = 510 EUR pro Monat. Nach der Abmeldung in Deutschland und ohne weiterhin in Deutschland sozialversichert zu sein, endet der Anspruch. Die Familienkasse zahlt anteilig bis zum Monat des Wegzugs.
Dänisches Kindergeld: Szenario ohne EU-Anrechnung
Wenn Lisa und Thomas die EU-Anrechnung nicht beantragen, sieht der Fahrplan so aus:
- Ab September 2026 (6 Monate nach Zuzug): 25 % der Leistung
- Erste Auszahlung: 20. Oktober 2026 (nächster Quartalstermin)
- Emil (3-6): 25 % von 17.004 DKK = 4.251 DKK pro Quartal
- Maja (7-14): 25 % von 13.380 DKK = 3.345 DKK pro Quartal
- Gesamt Oktober 2026: 7.596 DKK (ca. 1.018 EUR)
Ab März 2027 (1 Jahr) steigt das auf 50 %, ab September 2027 auf 75 %, ab März 2028 auf 100 %.
Dänisches Kindergeld: Szenario mit EU-Anrechnung
Wenn Thomas seine deutschen Sozialversicherungszeiten anrechnen lässt und alles korrekt beantragt:
- Anspruch auf 100 % ab dem ersten Quartalstermin nach Registrierung
- Erste Auszahlung: 20. Juli 2026 (wenn Registrierung und Antrag rechtzeitig durch sind)
- Emil (3-6): 17.004 DKK pro Quartal
- Maja (7-14): 13.380 DKK pro Quartal
- Gesamt pro Quartal: 30.384 DKK (ca. 4.073 EUR)
Der Unterschied ist erheblich. Die EU-Anrechnung spart dieser Familie in den ersten zwei Jahren über 40.000 DKK.
Doppelbezug Deutschland + Dänemark: Die EU-Koordinierung
In manchen Konstellationen haben Familien gleichzeitig Anspruch auf Kindergeld in beiden Ländern. Das ist typischerweise der Fall, wenn:
- Ein Elternteil in Deutschland arbeitet und sozialversichert ist (Grenzgänger, Entsendung)
- Die Familie in Dänemark lebt
Wie das Differenzkindergeld funktioniert
Die EU-Verordnung 883/2004 regelt: Der Beschäftigungsstaat zahlt vorrangig. Wenn der andere Staat ein höheres Kindergeld hat, zahlt dieser die Differenz.
Konkretes Beispiel: Thomas arbeitet weiterhin für seinen deutschen Arbeitgeber (remote aus Dänemark, aber in DE sozialversichert). Die Familie lebt in Dänemark.
- Deutschland ist vorrangig zuständig (Beschäftigungsstaat)
- Deutschland zahlt: 255 EUR pro Kind/Monat
- Dänemark prüft: Ist die dänische Leistung höher? Wenn ja, zahlt DK die Differenz
Da die dänische Leistung besonders bei kleinen Kindern deutlich höher ausfällt, bekommst du in der Regel einen Aufschlag aus Dänemark on top.
Wichtig: Beide Stellen informieren
Melde die Situation sowohl der deutschen Familienkasse als auch Udbetaling Danmark. Verschweige nichts. Die Behörden tauschen sich innerhalb der EU ohnehin aus, und nachträgliche Korrekturen sind für alle Beteiligten unangenehm.
Antrag und Auszahlung: So bekommst du Børne- og ungeydelse
Die gute Nachricht: Du musst die Børne- og ungeydelse nicht aktiv beantragen, wenn du regulär in Dänemark gemeldet bist. Nach der CPR-Registrierung prüft Udbetaling Danmark automatisch, ob ein Anspruch besteht.
Aber: Wenn du EU-Zeiten anrechnen lassen willst (Optjeningsprincip), musst du das selbst anstoßen. Gleiches gilt, wenn du Differenzkindergeld beantragen willst.
Checkliste für Familien
- CPR-Nummer für alle Familienmitglieder beantragen
- NemKonto einrichten (Behörden zahlen nur darauf aus)
- Deutsche Familienkasse über Wegzug informieren
- Bei Udbetaling Danmark EU-Zeiten geltend machen
- Sorgerecht nachweisen (wenn nötig)
- e-Boks einrichten — alle Bescheide kommen digital
Børne- og ungeydelse und Steuern
Die Børne- og ungeydelse ist in Dänemark steuerfrei. Du musst sie nicht in der Årsopgoerelse angeben und sie beeinflusst deine Forskudsopgoerelse nicht. Anders als in Deutschland, wo das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird, ist das dänische System hier unkomplizierter.
Weitere Familienleistungen in Dänemark
Neben dem Kindergeld gibt es für Familien in Dänemark noch weitere Unterstützung:
- Subventionierte Kinderbetreuung: Eltern zahlen maximal 25 % der Kosten für Vuggestue (Krippe) und Boernehave (Kindergarten). Typisch: 3.000-4.500 DKK/Monat für Krippe, 1.800-2.800 DKK/Monat für Kindergarten.
- Soeskenderabat (Geschwisterrabatt): 50 % Ermäßigung für das zweite und jedes weitere Kind in der Betreuung.
- Friplads (Freiplatz): Bei niedrigem Einkommen übernimmt die Kommune einen noch größeren Anteil.
- Barselsorlov (Elternzeit): Seit der Reform 2022 gilt ein 50:50-Modell — 11 Wochen gebundene Elternzeit pro Elternteil plus 13 übertragbare Wochen.
Mehr zum Thema Auswandern mit Kindern findest du auf unserer Familienseite.
Häufige Fragen zum Kindergeld in Dänemark
Bekomme ich weiter deutsches Kindergeld, wenn ich nach Dänemark ziehe?
Grundsätzlich nein. Mit der Abmeldung aus Deutschland und dem Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht endet der Anspruch. Ausnahme: Wenn ein Elternteil weiterhin in Deutschland sozialversichert ist (z. B. Grenzgänger), kann deutsches Kindergeld im Rahmen der EU-Koordinierung (VO 883/2004) weitergezahlt werden. In diesem Fall wird das dänische Kindergeld gegengerechnet (Differenzkindergeld).
Was ist das Optjeningsprincip?
Das Optjeningsprincip (Anwartschaftsprinzip) wurde 2023 eingeführt und staffelt die Børne- og ungeydelse für Neuzuwanderer. Du bekommst anfangs nur 25 % (nach 6 Monaten), dann 50 % (1 Jahr), 75 % (1,5 Jahre) und erst nach 2 Jahren Wohnsitz in Dänemark den vollen Betrag. Als EU-Bürger kannst du aber deutsche Versicherungszeiten anrechnen lassen und so direkt den vollen Satz bekommen.
Ab wann bekomme ich volles Boernepenge?
Ohne EU-Anrechnung: nach 2 Jahren Wohnsitz oder Beschäftigung in Dänemark. Mit EU-Anrechnung (wenn du in Deutschland sozialversichert warst): potenziell sofort, sofern du die Zeiten bei Udbetaling Danmark nachweist. Rechne für den Nachweis-Prozess einige Wochen ein — stell den Antrag also so früh wie möglich nach deiner CPR-Registrierung.
Fazit: Kindergeld in Dänemark lohnt sich — aber plane den Übergang
Die dänische Børne- og ungeydelse ist großzügiger als das deutsche Kindergeld, besonders bei kleinen Kindern. Der Übergang will aber geplant sein: Familienkasse abmelden, EU-Zeiten anrechnen lassen, NemKonto einrichten. Wer das Optjeningsprincip nicht kennt und die EU-Anrechnung verpasst, verschenkt in den ersten zwei Jahren bares Geld.
Nimm dir die Zeit, alles sauber aufzusetzen. Die Investition von ein paar Stunden Bürokratie zahlt sich über die gesamte Kindergeld-Laufzeit aus.
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