Stand: April 2026 | Lesezeit: ca. 14 Minuten
Für viele ist es der Kompromiss, der alle Vorteile verbindet: Wohnen in Deutschland, arbeiten in Dänemark. Oder umgekehrt. Als Grenzpendler lebst du in einem Land und gehst im anderen einem Job nach. Der Gehaltssprung, den Dänemark bietet, trifft auf günstigere Immobilienpreise in Nordschleswig oder Flensburg. Oder: Du nutzt die dänische Lebensqualität und den deutschen Arbeitsmarkt mit höherem Gehaltspotential in bestimmten Branchen.
Klingt erstmal schön, ist aber steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nicht trivial. Das deutsch-dänische DBA, die VO (EG) 883/2004, die 183-Tage-Regel und neuerdings die Homeoffice-Rahmenvereinbarung von 2023 sind die Hauptsäulen, die dein Pendlerleben bestimmen. Dieser Artikel zeigt dir, wer in welchem Staat welche Steuern zahlt, wie die Krankenversicherung funktioniert, was die Forskerskatteordning mit all dem zu tun hat und warum du als Grenzpendler fast immer einen Steuerberater mit Doppelexpertise brauchst.
Zwei Typen Grenzpendler zwischen DE und DK
Im DBA-Kontext unterscheidet man zwei Grundkonstellationen:
- Typ A: Wohnsitz Deutschland, Arbeitsort Dänemark. Klassisch in Flensburg wohnen und in Aabenraa, Sønderborg oder Kopenhagen arbeiten. Auch über die Øresundbrücke als Pendler nach Kopenhagen aus Malmö wäre ein ähnliches Schema, hier aber DK-DE betrachtet.
- Typ B: Wohnsitz Dänemark, Arbeitsort Deutschland. Selten, aber zunehmend. Wer in Tønder oder Sønderborg wohnt und bei einem Flensburger Unternehmen arbeitet, fällt in diese Gruppe.
Die häufigsten Pendlerregionen sind:
- Sønderjylland-Flensburg (Aabenraa, Sønderborg, Padborg — Flensburg, Niebüll, Schleswig)
- Øresund (Kopenhagen — Malmö, hier DK-SE, zeigt aber das gleiche Grundmuster)
- Vereinzelt: Kopenhagen-Hamburg über Fehmarnbelt (wird mit Tunnel ab ca. 2029 relevanter)
Das DBA Deutschland-Dänemark: Wer besteuert was?
Grundlage ist das Doppelbesteuerungsabkommen DE-DK von 1995, ergänzt durch das Änderungsprotokoll 2020, das seit dem 22. Juni 2022 in Kraft ist.
Arbeitsentgelt
Die Regel lautet: Arbeitseinkommen wird grundsätzlich im Arbeitsstaat besteuert. Wer seinen Lebensmittelpunkt in Flensburg hat, aber in Kopenhagen arbeitet, zahlt in Dänemark Einkommensteuer. Das Arbeitseinkommen wird dann in der deutschen Steuererklärung unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt: in Deutschland steuerfrei, aber das deutsche Finanzamt ermittelt damit den auf das übrige Welteinkommen anzuwendenden Steuersatz.
Umgekehrt, bei Wohnsitz DK und Arbeit DE: das deutsche Gehalt wird in Deutschland besteuert, in Dänemark unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt.
Sonstige Einkünfte
| Einkunftsart | Besteuerung |
|---|---|
| Arbeitsentgelt | Arbeitsstaat (außer 183-Tage-Regel) |
| Gesetzliche Rente DE | Kassenstaatsprinzip: Deutschland besteuert (seit Protokoll 2020) |
| Private Rente, bAV | Wohnstaat |
| Beamtenpension DE | Kassenstaat Deutschland |
| Mieteinkünfte Immobilie DE | Belegenheitsprinzip: Deutschland |
| Dividenden, Zinsen | Wohnstaat, mit Quellensteueranrechnung |
Wichtig: Das Kassenstaatsprinzip für die gesetzliche Rente wurde mit dem Protokoll 2020 eingeführt und gilt seit 2022. Wer als Deutscher nach Dänemark zieht und aus Deutschland eine gesetzliche Rente erhält, zahlt die Steuer darauf in Deutschland, nicht in Dänemark. In Dänemark wird die Rente nur für den Progressionsvorbehalt berücksichtigt.
Die 183-Tage-Regel im Detail
Die wichtigste Ausnahme vom Arbeitsstaatprinzip: die 183-Tage-Regel. Sie greift, wenn alle drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Aufenthalt im Arbeitsstaat höchstens 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten (nicht Kalenderjahr, sondern gleitend)
- Der Arbeitgeber sitzt im Wohnstaat, nicht im Arbeitsstaat
- Die Vergütung wird nicht von einer Betriebsstätte im Arbeitsstaat getragen
Erfüllt: Besteuerung im Wohnstaat. Nicht erfüllt: Besteuerung im Arbeitsstaat.
Praxisbeispiel 183 Tage
Entwicklerin aus Flensburg wird von ihrem deutschen Arbeitgeber für 5 Monate nach Kopenhagen zu einem Kundenprojekt entsandt. Arbeitgeber bleibt der deutsche, keine Betriebsstätte in Dänemark, Aufenthalt unter 183 Tagen. Ergebnis: Gehalt wird in Deutschland besteuert, Dänemark hat keinen Zugriff. Reicht der Aufenthalt über 183 Tage hinaus (z. B. 200 Tage), wird das gesamte Arbeitsentgelt, das auf die dänischen Arbeitstage entfällt, ab Tag 1 in Dänemark steuerpflichtig.
Bei dauerhaften Pendlern greift die 183-Tage-Regel praktisch nie, weil die meisten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber direkt im Arbeitsstaat haben. Ein Flensburger, der bei Danfoss in Nordborg angestellt ist, überschreitet die 183-Tage-Schwelle automatisch und wird in Dänemark besteuert.
Sozialversicherung: VO (EG) 883/2004
Steuer und Sozialversicherung folgen unterschiedlichen Regeln. Während Steuern dem DBA unterliegen, ist die Sozialversicherung in der EU über die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 harmonisiert. Grundprinzip: Eine Person ist nur in einem Staat sozialversichert, und das ist in der Regel der Arbeitsstaat.
A1-Bescheinigung
Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, in welchem Staat du sozialversichert bist. Sie wird vom zuständigen Sozialversicherungsträger ausgestellt: in Deutschland bei der Krankenkasse oder DRV, in Dänemark bei Udbetaling Danmark. Du brauchst sie, wenn du grenzüberschreitend arbeitest. Bei dauerhafter Beschäftigung in Dänemark mit Wohnsitz in Deutschland giltst du als in Dänemark sozialversichert und brauchst die dänische A1.
Krankenversicherung als Grenzgänger
Wer in DK arbeitet und in DE wohnt, ist sozialversichert in DK. Für den Zugang zum deutschen Gesundheitssystem gibt es die S1-Bescheinigung. Damit kannst du die medizinische Versorgung auch am Wohnort in Deutschland nutzen, ohne separat eine deutsche Krankenversicherung zu zahlen. Abgerechnet wird zwischen den nationalen Trägern.
Zusätzlich besteht oft ein Wahlrecht: In manchen Konstellationen (bei Rentnern, entsandten Arbeitnehmern) können Grenzgänger zwischen dem Wohn- und dem Arbeitsstaatsystem wählen. Im klassischen Fall des Arbeitnehmers ist die Wahl aber eingeschränkt.
Die 49,9-Prozent-Regel: Homeoffice seit 2023
Mit der EU-Rahmenvereinbarung vom 1. Juli 2023 hat sich für alle Pendler, die teilweise aus dem Homeoffice arbeiten, etwas Grundlegendes geändert. Vorher drohte bei substanzieller Telearbeit im Wohnstaat (über 25 Prozent) automatisch ein Wechsel der Sozialversicherung in den Wohnstaat. Das ist für viele Pendler ein Dealbreaker gewesen, besonders nach der Corona-Phase.
Die neue Regelung:
- Bis zu 49,9 Prozent Telearbeit im Wohnstaat sind möglich, ohne dass die Sozialversicherung wechselt
- Ein Antrag auf Anwendung der Rahmenvereinbarung muss gestellt werden (beim Sozialversicherungsträger des Arbeitsstaats)
- Gilt nur für unselbstständige Beschäftigung, nicht für Selbstständige
- Deutschland und Dänemark haben die Rahmenvereinbarung ratifiziert
Konkret heißt das: Wer in Flensburg wohnt und bei einem dänischen Arbeitgeber in Sønderborg angestellt ist, kann bis zu 49,9 Prozent seiner Arbeitszeit (also bis zu etwa 2,5 Tage pro Woche) in Flensburg im Homeoffice leisten, ohne in die deutsche Sozialversicherung zu rutschen. Wichtig: Die Steuer folgt dieser Rahmenvereinbarung nicht. Steuerlich bleibt die Arbeitsortzuordnung maßgeblich, und das bedeutet, dass die Homeoffice-Tage anteilig im Wohnstaat besteuert werden können.
Achtung: Steuerliche Aufteilung
Homeoffice ist für die Sozialversicherung inzwischen unproblematisch (bis 49,9 Prozent). Steuerlich kann es aber bedeuten, dass der Arbeitgeber für die Homeoffice-Tage in den Wohnstaat lohnsteuerpflichtig wird oder du selbst eine Aufteilung in der Steuererklärung machen musst. Hier ist die Beratung durch einen Steuerberater mit DE-DK-Doppelexpertise besonders wichtig, weil die Konstellationen sehr individuell sind.
Kindergeld bei Grenzpendlern
Auch Kindergeld folgt der VO (EG) 883/2004. Grundregel: Zuständig ist der Beschäftigungsstaat. Wenn beide Elternteile erwerbstätig sind und in unterschiedlichen Staaten arbeiten, gilt der Wohnstaat der Kinder als primär zuständig. Das ist der sogenannte Beschäftigungsort plus Wohnort-Logik.
Differenzkindergeld
Wenn ein Staat höheres Kindergeld zahlt als der andere, wird die Differenz vom zweiten Staat ausgezahlt. Beispiel: Familie wohnt in Deutschland, ein Elternteil arbeitet in Dänemark. Der dänische Staat zahlt Børne- og ungeydelse (höher bei Kleinkindern: 21.480 DKK pro Jahr für 0 bis 2-Jährige, also ca. 2.880 Euro). In Deutschland wäre das reguläre Kindergeld niedriger. Die dänische Leistung wird also als primär eingestuft, Deutschland zahlt gegebenenfalls die Differenz.
Mehr dazu in unserem Beitrag zum Kindergeld in Dänemark.
Forskerskatteordning: 27 Prozent für Hochqualifizierte
Für bestimmte Grenzpendler und Expats gibt es eine dänische Besonderheit: die Forskerskatteordning nach § 48 E/F Ligningsloven. Sie erlaubt eine Pauschalbesteuerung mit 27 Prozent zuzüglich AM-bidrag (effektiv 32,84 Prozent) statt der regulären Progression.
Voraussetzungen 2026
- Mindestbruttolohn von ca. 78.000 DKK pro Monat (936.000 DKK pro Jahr), Wert wird jährlich angepasst
- Alternativ: Forschungstätigkeit anerkannt von einer öffentlichen Forschungseinrichtung
- Keine Steuerpflicht in Dänemark in den letzten 10 Jahren vor Aufnahme der Beschäftigung
- Anwendung auf maximal 7 Jahre begrenzt (vor Reform 2026 waren es 84 Monate)
Für Forscher und Spitzenkräfte, die für Novo Nordisk, Vestas oder Maersk angeworben werden, ist die Forskerskatteordning ein entscheidender Karriere-Bonus. Ein Bruttogehalt von 100.000 DKK pro Monat bringt unter dieser Regelung rund 67.000 DKK netto, verglichen mit knapp 48.500 DKK bei regulärer Besteuerung.
Achtung: Für klassische Grenzpendler ist die Forskerskatteordning meist nicht relevant, weil der Wohnsitz für die Dauer der Beschäftigung in Dänemark verlegt werden muss. Als reiner Pendler mit Wohnsitz in Deutschland greift sie nicht.
Pendlerabzug: Befordringsfradrag DK und Entfernungspauschale DE
Beide Länder kennen eine steuerliche Abzugsmöglichkeit für Pendlerwege. Als Grenzpendler kannst du im steuerpflichtigen Staat den jeweiligen Abzug nutzen:
Dänemark: Befordringsfradrag
- Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen (also Minderung der Bemessungsgrundlage)
- Gestaffelt: bis 24 km einfache Strecke kein Abzug, 25 bis 120 km voller Satz, ab 121 km reduzierter Satz
- Wert 2026: rund 2,23 DKK pro Kilometer (25 bis 120 km)
- Zusätzliches Grænsependler-Fradrag in bestimmten Grenzregionen (Aabenraa, Tønder, Sønderborg und Umgebung)
Deutschland: Entfernungspauschale
- 0,30 Euro pro Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro
- Wird als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt
- Gilt für die Wegstrecke zwischen erster Tätigkeitsstätte und Wohnort
Wichtig: Du setzt den Pendlerabzug in dem Staat an, in dem dein Arbeitseinkommen besteuert wird. Wer in Dänemark arbeitet und dort versteuert, nutzt Befordringsfradrag. Im anderen Staat ist er nicht zusätzlich abziehbar.
Øresundbrücke, Storebælt und Pendlerkarten
Für Pendler zwischen Seeland und Fünen ist die Storebæltsbrücke, für Pendler zwischen Dänemark und Schweden die Øresundbrücke zentral. Beide sind mautpflichtig, beide kennen attraktive Pendlerrabatte.
Øresundbrücke
- Normaler Preis Pkw: etwa 510 DKK pro Fahrt (Richtung Malmö)
- BroPas (Abo): deutliche Rabatte, ca. 50 Prozent Ersparnis auf Einzelfahrt
- Pendlerkort: rund 4.300 DKK pro Monat, unbegrenzte Fahrten
- Alternative Zug: Øresundståg, Monatskarte Kopenhagen-Malmö ca. 2.800 DKK
Storebæltsbrücke
- Normaler Preis Pkw: ca. 260 DKK pro Fahrt
- BroBizz plus Pendleraftale: deutliche Rabatte, typisch 50 Prozent oder mehr
- Hochfrequente Pendler fahren teils unter 80 DKK pro Überfahrt
Für die Sønderjylland-Flensburg-Route ist keine Maut relevant — die E45 ist durchgängig autobahnfrei mautfrei bis zur Grenze. Nach der Grenze laufen die deutschen Maut-Regeln (Pkw ohnehin mautfrei auf der A7).
Praktische Tipps für Grenzpendler
- Steuerberater mit Doppelexpertise: unverzichtbar, mindestens im Jahr des Grenzpendler-Starts. Gute Kontakte gibt es in Flensburg, Aabenraa und Sønderborg. Kosten typisch 800 bis 1.500 Euro für die erste Jahressteuererklärung mit beiden Ländern.
- A1-Bescheinigung frühzeitig beantragen: ohne A1 kann es bei Betriebsprüfungen Ärger geben. Spätestens vor dem ersten Arbeitstag in DK.
- S1-Bescheinigung für die Familie: sichert deutsche Arzt- und Klinikbehandlung, auch für mitversicherte Familienmitglieder am Wohnort DE.
- Forskudsopgørelse in DK anpassen: Pendlerabzug, Überstunden, Zusatzeinkommen sofort eintragen, sonst drohen Nachzahlungen bei der Årsopgørelse
- Rahmenvereinbarung Homeoffice: Antrag stellen, wenn du mehr als 25 Prozent aus dem Homeoffice arbeiten willst, sonst greifen alte Regeln
- NemKonto plus dt. Girokonto: Mindestens beide Bankverbindungen zentral einrichten; MitID für dänische Behörden besorgen
- Urlaub und Feiertage nicht verwechseln: 1. Mai, Pfingstmontag und Großer Bettag gelten in DK, nicht im dt. Norden; umgekehrt sind dt. Feiertage in DK normale Arbeitstage
Passend zum Thema: Steuern Dänemark
Das PDF enthält eine detaillierte Sektion zur Grenzpendler-Konstellation: 183-Tage-Regel in Fallbeispielen, DBA-Kernparagrafen verständlich aufbereitet, Forskudsopgørelse-Anleitung mit Befordringsfradrag-Eingabe, Årsopgørelse-Prüfcheckliste. Ideal, wenn du im ersten Jahr als Pendler auf Nummer sicher gehen willst.
Wohnen in Grenznähe: Sønderjylland als Wohnregion
Für klassische Grenzpendler ist der Raum Flensburg-Sønderjylland die mit Abstand wichtigste Region. In Aabenraa wohnt die größte Gruppe deutscher Einwanderer in Dänemark (rund 4.078 Personen, Stand dst.dk 2024). Die Region bietet günstigere Immobilienpreise als Kopenhagen oder Hamburg, die deutsche Minderheit mit BDN-Strukturen und Deutschen Schulen, gute Infrastruktur über die E45.
Mehr Details zu Lebensqualität, Immobilienmarkt und der deutschen Minderheit in Nordschleswig haben wir im Regionen-Guide Sønderjylland zusammengestellt. Wer typische Anfängerfehler vermeiden will, findet den Bogen in Top 10 Fehler beim Auswandern nach Dänemark.
FAQ
Wo zahle ich Steuern als Grenzpendler?
Grundsätzlich im Arbeitsstaat (dort, wo du physisch arbeitest), außer die 183-Tage-Regel greift. Wer dauerhaft bei einem dänischen Arbeitgeber in Dänemark arbeitet und in Flensburg wohnt, zahlt die Einkommensteuer in Dänemark. Das dänische Einkommen wird in Deutschland nur unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Umgekehrt bei Wohnsitz DK und Arbeit DE: Einkommensteuer in Deutschland, Progressionsvorbehalt in Dänemark. Andere Einkunftsarten (Zinsen, private Rente, Mieteinkünfte aus Immobilien DE) folgen eigenen DBA-Regeln.
Was ist die 49,9-Prozent-Regel und kann ich als Grenzpendler Homeoffice machen?
Die EU-Rahmenvereinbarung vom 1. Juli 2023 erlaubt bis zu 49,9 Prozent Telearbeit im Wohnstaat, ohne dass die Sozialversicherung in den Wohnstaat wechselt. Für Grenzpendler bedeutet das: Du kannst bis zu etwa 2,5 Tage pro Woche aus Flensburg im Homeoffice arbeiten, bleibst dabei in der dänischen Sozialversicherung. Dazu muss ein Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt werden. Wichtig: Die Rahmenvereinbarung regelt nur die Sozialversicherung, nicht die Steuer. Steuerlich können Homeoffice-Tage anteilig zu einer Besteuerung im Wohnstaat führen.
Brauche ich einen Steuerberater als Grenzpendler?
In der Praxis ja, mindestens im ersten Jahr. Die Kombination aus DBA, Progressionsvorbehalt, Forskudsopgørelse in DK, Årsopgørelse mit Befordringsfradrag, deutscher Steuererklärung und S1/A1-Bescheinigung ist für Laien schwer fehlerfrei abzubilden. In der Regel hast du nach dem ersten Steuerjahr das Grundmuster verstanden und kannst in Folgejahren vieles selbst machen. Im Startjahr die 800 bis 1.500 Euro für einen Berater mit Doppelexpertise sind aus unserer Sicht gut investiert, um teure Fehler zu vermeiden.
Passend zum Thema: Wegzugsteuer-Check
Wenn du für den Grenzpendler-Status deinen Hauptwohnsitz doch nach Dänemark verlegst und dabei GmbH-Anteile, Fondsvermögen oder ETFs hältst, prüft dieses PDF alle Fallstricke der Wegzugsteuer nach § 6 AStG — auch mit den JStG-2024-Verschärfungen für ETFs ab 500.000 Euro.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine erste Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Grenzpendler-Konstellation ist immer individuell. Für verbindliche Aussagen zur Einkommensteuer, Sozialversicherung, Rentenanwartschaft und Krankenversicherung empfehlen wir einen Steuerberater mit DE-DK-Doppelexpertise sowie Rücksprache mit Udbetaling Danmark (DK) und Deutscher Rentenversicherung (DE). Stand April 2026, Rechtsänderungen vorbehalten.